1848-1971: Gleichheiten, Ungleichheiten und andere Konflikte

Kapitel 3: „Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen.“ (Art. 4 der Bundesverfassung von 1848)

Alle Schweizer sollen demnach gleichbehandelt werden und doch waren Frauen vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen und auch in anderen Belangen wie zum Beispiel dem Besitz von Eigentum wurden Frauen nicht gleich wie ihre männlichen Mitbürger behandelt. War dies nicht entgegen unserer Bundesverfassung? Im heutigen Kontext erscheint dies logisch. Doch Rechtsgleichheit bedeutet die Gleichbehandlung des Gleichen und die Ungleichbehandlung des Ungleichen. Im 19. Jahrhundert wurde der Unterschied zwischen dem männlichen und dem weiblichen Geschlecht noch viel stärker gewichtet als in der heutigen Zeit. Mit der Ungleichheit von Mann und Frau begründete man also die ungleiche Behandlung. So konnte man auch Ungerechtigkeiten als Rechtsgleichheit begründen und propagieren.

Geschlechtliche Diskriminierungen sind auch Jahrzehnte später noch gang und gäbe, wie sich Brigitte Cadosch erinnert. Nicht nur sie selbst musste Ungerechtigkeiten erfahren, auch Frauen in ihrem Umfeld waren dem ausgesetzt:

Glücklicherweise hat sich die Stellung der Frau in vielen Hinsichten verbessert. Doch bis zur Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts war es noch ein langer Weg, während welchem die Bevölkerung durchaus auch mit anderen Problemen als dem Fehlen des Frauenstimmrechts zu kämpfen hatte:

Diagramm: Janina Rageth

1959 wurde das Frauenstimm- und Wahlrecht in einer Volksabstimmung abgelehnt. Ein Video aus dem Srf Archiv zeigt, wie das von Schweizer und Schweizerinnen aufgefasst wurde: zum Video.

Veränderungen brauchen Zeit. Und doch war die Schweiz ein Nachzügler in Sachen Frauenstimmrecht. Eines der späteren Länder in Europa war Italien und doch erfolgte dort die Einführung „schon“ 1945. Bis zur Einführung in der Schweiz vergehen weitere 26 Jahre. Wieso dauerte es bei uns Schweizern und Schweizerinnen so lange? Im nächsten Kapitel werfen wir einen Blick auf die Gründe, wieso die Schweiz als eines der letzten Länder Europas das Frauenstimm- und Wahlrecht einführte.